Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reitz-Medical GmbH
1.) Allgemeines
Die nachfolgend aufgeführten Bedingungen gelten für alle vertraglichen Liefungen und Leistungen, die von der Firma Reitz-Medical GmbH gegenüber Unternehmen ist § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich – rechtlichen Sondervermögen erbracht werden. Insoweit werden Aufträge seitens der Firma Reitz-Medical GmbH nur entsprechend den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt.
2.) Vergütung
Soweit nicht gesondert vereinbart, richtet sich die Vergütung für Lieferungen und Leistungen der Firma Reitz-Medical GmbH nach der am Tag der Leistungserbringung gültigen Preisliste zzgl. Mehrwertsteuer im gesetzlichen Umfang. Entsprechendes gilt für Reise- und Fahrtkosten.
3.) Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind ohne Abzug sofort und in EURO zu begleichen.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder eine Aufrechnung gegen Forderung der Firma Reitz-Medical GmbH sind nur insoweit zulässig, als die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig ist.
4.) Mängelrügen und Gewährleistung, Haftung
Lieferungen sind unverzüglich nach Eingang auf Vollständigkeit und Transportschäden zu überprüfen. Offensichtliche Mängel gleich welcher Art können binnen einer Frist von 1 Woche nach Eingang der Ware geltend gemacht werden.
Die mangelhafte Ausführung von Arbeiten ist unverzüglich nach Fertigstellung der Arbeiten geltend zu machen, da ansonsten jegliche Rechte des Kunden erlöschen.
Für Sachmängel bei Lieferungen und Leistungen wird Gewähr wie folgt geleistet:
Die Frist für Ansprüche des Kunden beträgt 6 Monate. Die Verjährungsfrist beginnt mit Gefahrübergang, Inbetriebnahme bzw. bei Abnahme der Leistung.
Im Falle eines berechtigt geltend gemachten Mangels ist der Kunde zunächst auf das Recht der Nacherfüllung beschränkt. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrage zurückzutreten. Ist der Mangel jedoch nur unerheblich, steht dem Kunden lediglich das Recht der Minderung zu.
Schadensersatzansprüche können vom Kunden nicht geltend gemacht werden. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Firma Reitz-Medical GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Reitz-Medical GmbH beruhen. Eine Pflichtverletzung der Firma Reitz-Medical GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma Reitz-Medical GmbH begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, der den Vermögensschaden nicht einschließt.
5.) Eigentumsvorbehalt
Verkaufte Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum der Firma Reitz-Medical GmbH bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden und auch zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit der Firma Reitz-Medical GmbH. Bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes dürfen die gekauften Gegenstände ohne Genehmigung der Firma Reitz-Medical GmbH, die jedoch nicht grundlos versagt werden kann, weder weiterveräußert, vermietet noch verliehen werden. Eine etwaige erforderliche Reparatur darf nur die Firma Reitz-Medical GmbH selbst oder mit ihrer Zustimmung durch einen Dritten ausgeführt werden. Von einer Pfändung oder jeder sonstigen Beeinträchtigung der Rechte der Firma Reitz-Medical GmbH ist diese unverzüglich zu benachrichtigen. Sollten anlässlich von Reparaturen oder sonstigen Werkleistungen von der Firma Reitz-Medical GmbH eingefügte Teile/Ersatzteile nicht wesentliche Bestandteile des herzustellenden bzw. zu reparierenden Gegenstandes werden, so bleiben sie im Eigentum der Firma Reitz-Medical GmbH bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden und auch zukünftigen Forderungen der Firma Reitz-Medical GmbH gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug und lässt er eine ihm gesetzte Nachfrist zur Zahlung ungenutzt verstreichen, so ist die Firma Reitz-Medical GmbH berechtigt, den Gegenstand zum Zwecke des Ausbaus der eingefügten Teile herauszuverlangen oder aber den Ausbau der Teile beim Kunden vorzunehmen. Sämtliche Kosten, die durch den Ausbau verursacht werden, trägt der Kunde. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen, nicht der Firma Reitz-Medical GmbH gehörenden beweglichen Sachen steht der Firma Reitz-Medical GmbH das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den vom Kunden benutzten anderen Sachen zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung.
6.) Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Betriebssitz der Reitz-Medical GmbH vereinbart.
7.) Verschiedenes
Sofern für den Betrieb der gekauften, hergestellten oder reparierten Gegenstände oder Geräte behördliche Genehmigungen notwendig sind, sind diese vom Kunden beizubringen.